Benennung von Straßennamen

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Hatte sich die Benennung der Straßen und Plätze vorher von allein gelöst, so wurde es ca. 1788 für erforderlich gehalten, die Namengebung amtlich zu leiten, da die Straßen und Plätze in immer größerer Zahl entstanden. Man kam auf den an sich guten Gedanken, durch Benennung einer Straße nach dem Namen einer Persönlichkeit dieser sozusagen eine Denkmal zu setzen und ihr Andenken für die Zukunft zu erhalten. So geht die Benennung der Straßen zum einen auf Persönlichkeiten zurück, die in Bezug auf die geschichtliche und kulturelle Entwicklung in Kiel eine bedeutende und wichtige Rolle gespielt haben und somit der Stadt eng verbunden sind. Daneben gibt es aber auch zahlreiche Straßen, die nach Persönlichkeiten benannt wurden, die keine direkte Beziehung zu Kiel aufweisen. Man ehrte berühmte Persönlichkeiten wie Politiker, Mediziner, Heerführer und Wohltäter oder traf die Wahl nach herausragenden geschichtlichen Ereignissen.

Diese verschiedenen Namengruppen wurden dann auf Straßenschilder übertragen. Aber es erscheint fraglich, ob die heutige Bevölkerung die Straßennamen richtig zu deuten versteht, da selbst Anwohner einer bestimmten Straße meistens eine Antwort schuldig bleiben, wenn sie nach der Bedeutung ?ihres? Straßennamens befragt werden. Deshalb ist heutzutage dazu übergegangen worden, auf den Straßenschildern die Bedeutung der Namen durch eine paar Stichworte zu erklären und zu charakterisieren.

Heutzutage ist die Vergabe von Straßennamen behördlich geregelt und ein Verwaltungsakt:

  1. Die Notwendigkeit zur Namensgebung wird durch das Stadtvermessungsamt festge-stellt.
  2. Bestimmte Namen werden vom Bauverwaltungsamt vorgeschlagen. Es hört die Mei-nung der Ortsbeiräte an und nimmt Vorschläge der Bürger entgegen. Nach Abschluss wird eine Beschlussvorlage an die Ratsversammlung gerichtet.
  3. Die Ratsversammlung bestätigt dann die Vorlage und gibt sie an das Bauverwaltungs-amt zurück.
  4. Das Bauverwaltungsamt unterrichtet die betroffenen Dienststellen, Post, Polizei, Feu-erwehr usw. über die neubenannten Straßen.
  5. Das Tiefbauamt führt das Aufstellen der neuen Straßenschilder durch.
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